Ich berate und vertrete Sie in allen Belangen des Verkehrsrechts, des OWi (Ordnungswidrigkeitenrecht in und Bußgeldverfahren). Dies umfaßt z. B.
- die Geltendmachung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen bei einem Verkehrsunfall,
- die Verteidigung gegen Bußgeldbescheide, mit denen eine Geldbuße festgesetzt wird und/oder ein Fahrverbot angeordnet wird,
- die Verteidigung wegen Fahrens unter Alkohol- oder Drogeneinfluß,
- die Verteidigung wegen Fahrerflucht,
- die Beratung und Vertretung bei drohendem Führerscheinentzug bzw. der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
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