Astrid Blumenstock
Blumenstock
Mediatorin
Mediatorin
Anwaeltin
Anwältin
Hier finden Sie alle Formulare, die wir zur Bearbeitung des Mandates benötigen und die Sie teilweise vor Abschluss des Mandatsvertrages ausfüllen müssen. Selbstverständlich haben wir diese Formulare in der Kanzlei vorrätig, doch wenn Sie uns z. B. nicht persönlich aufsuchen können, können Sie diese hier ausdrucken und uns dann zusenden.
 
Mandantendaten
Diese Daten benötigen wir, um Ihr Mandant zu bearbeiten.
 
Mandantsbedingungen
Unter diesen Bedingungen wird das Mandat geführt.
 
Vollmacht
Bevor ich für Sie tätig werden kann, benötige ich eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht. Sie können diese hier ausdrucken, unterzeichnen und uns per Post, Fax oder mail übersenden oder mitbringen.
 
DLInfoV
Der Gesetzgeber verpflichtet alle Dienstleister, zu denen auch Rechtsanwälte ge­hö­ren, seit dem 17.05.2010 die in diesem Formular enthaltenen In­for­ma­tio­nen vor Erbringung der Dienstleistung dem Mandanten mitzuteilen.
 
Zusatz DLInfoV
Diese Informationen müssen auf Wunsch mitgeteilt werden.
 
Prozesskostenhilfe
Wenn Sie aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Kosten eines Rechtsstreit zu tragen, können wir für Sie Prozeß-/Verfahrenskostenhilfe beantragen. Bei der Prozeß-/Verfahrenskostenhilfe handelt es sich um ein zinsloses Darlehen, das bei Verbesserung Ihrer finanziellen Verhältnisse zurückzuzahlen ist. Wenn die Prozeß-/Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, fallen derzeit keine Gerichtskosten an und meine Gebühren für das gerichtliche Verfahren trägt die Staatskasse. Daher müssen Sie mit diesem Formular Ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen. Sie können dieses Formular ausdrucken und bereits ausfüllen und nebst der erforderlichen Belege zur Besprechung in die Kanzlei mitbringen oder uns zusenden. Die Prozeßkostenhilfe betrifft die Kosten und Gebühren eines gerichtlichen Verfahrens.

Achtung: Wenn Sie den Rechtsstreit verlieren, müssen Sie die Kosten der Gegenseite auch bei bewilligter
Prozeß-/Verfahrenskostenhilfe tragen.

 
Beratungshilfe
Bei der Beratungshilfe übernimmt die Staatskasse die Gebühren des Rechtsanwaltes für außergerichtliche Beratung (35,00 €) oder Vertretung (85,00 €). Dazu muss dieser Antrag nebst der erforderlichen Belege bei Gericht eingereicht werden. Für Sie fällt lediglich noch eine Gebühr i. H. v. 15,00 € an. Sie können den Vordruck hier ausdrucken und unterschrieben nebst der erforderlichen Belege mit in die Kanzlei bringen oder uns zusenden.

 
Schweigepflichtentbindungserklärung
Eine Schweigepflichtentbindungserklärung wird benötigt, um zum Beispiel im Rahmen eines Verkehrsunfalles, bei dem Sie Verletzungen erlitten haben, Ihren Arzt gegenüber der Versicherung von der Schweigepflicht zu entbinden. Dies ist erforderlich, um Ihren Schmerzensgeldanspruch geltend machen zu können.